Coronaregeln in Hessen
Corona-Info: In Hessen jetzt auch 2G-Regel alternativ in Gottesdiensten möglich
Stand: 15. September 2021
In Hessen tritt ab 16. September die neue Corona-Virus-Schutzverordnung in Kraft. Veranstaltern und privaten Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, nur Personen, die geimpft oder genesen sind, einzulassen (2G). Dann fallen Abstands- und Maskengebote weg. Die Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie wie bisher Gottesdienste mit Abstand und Maske für alle anbieten oder sich der 2G-Regel anschließen, die Feiern ohne Maske und Abstand ermöglicht.
Außerdem sieht die Landesregierung ein Warnstufensystem vor. Dieses orientiert sich nicht mehr an Inzidenzen. Entscheidend sind jetzt die Anzahl der Personen, die aufgrund einer Covid-Erkrankung im Krankenhaus betreut werden (sogenannte Hospitalisierungsrate) und die Auslastung von Intensivbetten.
Der EKHN-Krisenstab wird in Kürze die Verordnung im Wortlaut erhalten und dann entsprechend zeitnah neue Grundsätze für die Gemeinden vorlegen.
Der EKHN-Krisenstab wird hierzu zeitnah neue Corona-Grundsätze veröffentlichen:
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